Können Apotheker auch Produkte der Kat B, welche nicht hochgestuft wurden abgeben?

Ja. Die Arzneimittel, die heute bereits in der Abgabekategorie B eingeteilt sind dürfen aber im Gegensatz zu den ab Januar 2019 hochgestuften AM nur gegen ein ärztliches Rezept abgegeben werden

A-023

Letzte Änderung 19.03.2019

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