Was ist bei Präparaten, die eine längere Abverkaufszeit als die zwei Jahre bis zur Unsetzung der neuen Kategorie benötigen?

Wie den Q&As zum Umteilungsverfahren zu entnehmen ist, müssen spätestens 2 Jahre nach verfügter Umteilung sämtliche Packungselemente in neuer Aufmachung (neue Abgabekategorie) vorliegen und dürfen nur noch so in die Abgabkanäle ausgeliefert werden.

A-017

Letzte Änderung 19.03.2019

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