Müssen bei Sammelgesuchen die ersten 6 Seiten im Formular für jedes betroffene Arzneimittel ausgefüllt werden oder reicht Seite 1?

Bei Sammelgesuchen muss nur die erste Seite für alle weiteren Arzneimittel ausgefüllt werden (vorausgesetzt Seiten 2-6 sind für alle Arzneimittel des Sammelgesuches gleich auszufüllen).

A-016

Letzte Änderung 08.03.2019

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