Gebühren für Werbebewilligungsgesuche per 1. Januar 2013

31.07.2012 - Am 1. Januar 2013 tritt die revidierte Gebührenverordnung (HGebV) in Kraft. Dies wird auch Auswirkungen auf die Gebühr für die Bearbeitung der Werbegesuche haben. Für Gesuche, welche nicht mehr im Jahr 2012 abgeschlossen werden, kommt die neue Gebührenverordnung zur Anwendung. Die Gebühren werden neu nicht mehr pauschal, sondern nach Stundenaufwand (200.-/h) verrechnet. Details entnehmen Sie bitte:

https://www.swissmedic.ch/content/swissmedic/de/home/news/mitteilungen/archiv/gebuehren-fuer-werbebewilligungsgesuche-per-1--januar-2013.html