Geänderte Bestimmungen für Zulassungsübertragungen und Namens- und Domiziländerungen von Zulassungsinhaberinnen

01.09.2016

Aufgrund einer neuen Aufgabenverteilung zwischen den Bereichen Bewilligungen und Zulassungen informiert Swissmedic die Zulassungsinhaberinnen, dass die aktuelle HD-Wegleitung Übertragung der Zulassung sowie Änderung von Name oder Domizil der Zulassungsinhaberin (I-311.AA.04-A16d) ab dem 1. September 2016 durch zwei neue, separate HD-Wegleitungen ersetzt wird.

Der Bereich Bewilligungen (BW) wird weiterhin Namens- und Domiziländerungen von Zulassungsinhaberinnen bearbeiten. Die Anweisungen dazu sind in der HD-Wegleitung BW303_00_001d_WL (Namens- und Domiziländerungen von Zulassungsinhaberinnen) zu finden.

Der Bereich Zulassung (ZL) übernimmt die Bearbeitung von Zulassungsübertragungen zwischen zwei Zulassungsinhaberinnen gemäss den Anweisungen in der HD-Wegleitung ZL303_00_001d_WL (Zulassungsübertragung).

Diese neuen HD-Wegleitungen werden auf der Website von Swissmedic im August 2016 verfügbar sein. Gesuche, die ab dem 1. September 2016 eingereicht werden, müssen diese neuen Wegleitungen berücksichtigen. Vor diesem Datum eingereichte Gesuche werden nach dem bisherigen Verfahren bearbeitet.

https://www.swissmedic.ch/content/swissmedic/de/home/news/mitteilungen/archiv/geaenderte-bestimmungen-fuer-zulassungsuebertragungen-und-namens.html