Arzneimittel dürfen in der Schweiz nur vertrieben werden, wenn sie vom Schweizerischen Heilmittelinstitut zugelassen sind. Swissmedic ist durch ihre Aufgaben in den Bereichen Bewilligung, Zulassung und Überwachung von Arzneimitteln in den gesamten Lebenszyklus eines Arzneimittels eingebunden.
03.04.2024
Präparat | Iscador M c. Arg. Serie I; Injektionslösung (s.c.) |
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Zulassungsnummer | 56829 |
Wirkstoff | viscum album (mali) recens |
Zulassungsinhaberin | Iscador AG |
Rückzug der Charge | 30122 |
Die Firma Iscador AG zieht vorsichtshalber die obenerwähnte Charge 30122 (Doppelpackung) von Iscador M c. Arg. Serie I, Injektionslösung (s.c.) bis auf Stufe Detailhandel vom Markt zurück. Es besteht die Möglichkeit, dass bei den Packungen an den Ampullensteckplätzen 1 und 2 Ampullen mit der Stärke 10 mg Mistelextrakt sind, anstatt Ampullen mit der Stärke 0.1 mg.
Der Rückruf erfolgt mittels Firmenschreiben an die mit dem Präparat belieferten Kunden.