Arzneimittel dürfen in der Schweiz nur vertrieben werden, wenn sie vom Schweizerischen Heilmittelinstitut zugelassen sind. Swissmedic ist durch ihre Aufgaben in den Bereichen Bewilligung, Zulassung und Überwachung von Arzneimitteln in den gesamten Lebenszyklus eines Arzneimittels eingebunden.
11.11.2016
Präparat: | NeisVac-C, Injektionssuspension |
Zulassungsnummer: | 656 |
Wirkstoff: | Neisseria Meningitidis Serogruppe C Polysaccharid konjugiert mit Tetanustoxoid |
Zulassungsinhaberin: | Pfizer AG |
Rückzug der Chargen: | VNS1R01D |
Die Firma Pfizer AG zieht die obenerwähnte Charge von NeisVac-C, Injektionssuspension vorsorglich bis auf Stufe Detailhandel vom Markt zurück. Hintergrund des Rückrufs sind Probleme bei der Abfüllung der Charge VNS1R01D, welche zu einem zu geringen Füllvolumen und einer möglichen Undichtigkeit an der Verschlusskappe der Fertigspritze führen könnten.
Der Rückruf erfolgt mittels Firmenschreiben an die mit dem Präparat belieferten Kunden.