Versprechen und Annehmen geldwerter Vorteile

Ab 01. Januar 2020 sind diese durch die Verordnung über die Integrität und Transparenz im Heilmittelbereich (VITH) geregelt (siehe mehr auf der Homepage des BAGs) und liegen im Zuständigkeitsbereich vom Bundesamt für Gesundheit (BAG).

https://www.swissmedic.ch/content/swissmedic/de/home/humanarzneimittel/marktueberwachung/arzneimittelwerbung/versprechen-und-annehmen-geldwerter-vorteile.html