Suppression du test ALAT

20.10.2010 - Per 1. Oktober 2010 hat der Bundesrat die vorgezogene Revision des Heilmittelgesetzes (1. Etappe) zusammen mit den dazugehörigen Bundesratsverordnungen in Kraft gesetzt.

Im Zuge der Revision wurde unter anderem die Arzneimittelbewilligungsverordnung (AMBV) bezüglich der Testpflicht von Blutspenden angepasst. Neu wird die Messung von Alanin-Aminotransferase (ALAT) nicht mehr als verbindliches Freigabekriterium für Schweizer Blutspenden vorgeschrieben, da diese Testung keine erhöhte Sicherheit von Blutspenden mit sich bringt (AMBV Art. 18 Abs. 3 Bst. e).

https://www.swissmedic.ch/content/swissmedic/fr/home/medicaments-a-usage-humain/besondere-arzneimittelgruppen--ham-/sang-et-produits-sanguins-labiles/suppression-du-test-alat.html