Aufsichtsabgabe 2019 – Selbstdeklaration

Eingabefrist: 24. Januar 2020

29.11.2019

An die Zulassungsinhaberinnen von Arzneimitteln und Transplantatprodukten

Gemäss Artikel 1 der Verordnung über die Aufsichtsabgabe an das Schweizerische Heilmittel-institut vom 21. September 2018 (Heilmittel-Aufsichtsabgabeverordnung; SR 812.214.6) erhebt die Swissmedic jährlich eine Aufsichtsabgabe, welche sich nach dem Fabrikabgabepreis der in der Schweiz verkauften zugelassenen Arzneimittel und Transplantatprodukte bemisst. Der Abgabesatz beträgt 8 Promille des Fabrikabgabepreises, die Berechnung der Abgabe stützt sich auf die Selbstdeklaration.

Was ist neu seit 1. Januar 2019?

Entsprechend der gesetzlichen Grundlage gilt neu ein einheitlicher Abgabesatz von 8 Promille. Die Veranlagung erfolgt auf dem Gesamtumsatz der verkauften Arzneimittel und Transplantatprodukte zu Fabrikabgabepreisen. Für Sie, als Zulassungsinhaberin, wird die Selbstdeklaration einfacher: Sie melden neu nur noch eine Zahl, nämlich den Gesamtumsatz der von Ihnen verkauften Arzneimittel und Transplantatprodukte zu Fabrikabgabepreisen. Die bisherige Deklaration der Anzahl verkaufter Packungen pro Tarifstufe entfällt.   

Was bleibt gleich?

Wie in der Vergangenheit bitten wir Sie, das beiliegende Selbstdeklarationsformular auszufüllen.  

Zusätzlich zur ausgefüllten Selbstdeklaration müssen Sie Belege einreichen, welche die Richtigkeit der gemachten Angaben dokumentieren. Je nach Betrag der letztjährigen Abgabe sind folgende Belege erforderlich:

  • Zulassungsinhaberinnen, welche im Jahr 2018 aufgrund der Selbstdeklaration weniger als CHF 90'000 zu entrichten hatten:
    Belege, anhand welcher die Richtigkeit der gemachten Angaben nachvollzogen werden können, z.B. Auszug aus Ihrem System, auf welchem Ihr Gesamtumsatz ersichtlich ist (Umsatzstatistik).

  • Zulassungsinhaberinnen, welche im Jahr 2018 aufgrund der Selbstdeklaration mehr als CHF 90'000 zu entrichten hatten:
    Bestätigung der Angaben durch die Revisionsstelle. Damit Ihnen keine zusätzlichen Kosten entstehen, kann die Kontrolle der Selbstdeklaration durch Ihre Revisionsstelle im Rahmen der Revision des Jahresabschlusses durchgeführt werden.

Bitte informieren Sie uns, falls Sie dadurch den Eingabetermin (24. Januar 2020) nicht einhalten können. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen späteren Termin für die Einreichung der Revisionsbestätigung (Tel. 058 462 04 86 oder 058 469 18 32). Die ausgefüllten Selbstdeklarationsformulare sind uns aber in jedem Fall bis am 24. Januar 2020 zuzustellen (inkl. Deklaration ohne Umsatz).

Orphan Drug, MUMS und Tierarzneimittel-Impfstoffe

Bitte beachten Sie, dass auch auf Arzneimitteln mit Orphan Drug oder MUMS Status sowie auf Tierarzneimittel-Impfstoffen eine Aufsichtsabgabe zu entrichten ist.

Hinweis zu den Akontorechnungen

Zulassungsinhaberinnen, welche für das Vorjahr eine Abgabe von mind. CHF 15'000 entrichtet haben, erhalten wie bisher, zwei auf Basis der Veranlagung aus dem Vorjahr provisorisch berechnete Akontorechnungen (im April und August).

Neu haben Sie nach Artikel 5 Absatz 3 der Heilmittel-Aufsichtsabgabeverordnung die Möglichkeit, Ihren Umsatz quartalsweise zu melden (analog zur Mehrwertsteuerabrechnung). In diesem Fall erstellt Swissmedic vier Rechnungen auf der Basis der effektiven Quartalszahlen. Falls Sie zu dieser Abrechnungsweise wechseln wollen, nehmen Sie bitte bis spätestens Ende Februar 2020 entweder per Mail oder telefonisch mit uns Kontakt auf. Besten Dank.

Rechtsgültige Unterschrift und Eingabefrist

Die Selbstdeklaration ist von einer ermächtigten bzw. im Handelsregister eingetragenen Person zu unterzeichnen. Die rechtsgültig unterzeichneten Formulare inkl. Belege sind bis spätestens am 24. Januar 2020 an folgende Adresse zu senden:

Swissmedic, Schweizerisches Heilmittelinstitut
Finanzen und Controlling
Hallerstrasse 7
3012 Bern

Sie erleichtern uns die interne Verarbeitung, wenn Sie zusätzlich die ausgefüllten Formulare im PDF-Format per E-Mail an die folgende Adresse senden:

Nach Erhalt und Prüfung Ihrer Selbstdeklaration stellen wir Ihnen den definitiven Betrag in Rechnung.

Bei Fragen oder Unsicherheiten bitten wir Sie, frühzeitig mit uns Kontakt aufzunehmen.

Besten Dank für Ihre wertvolle Mitarbeit.

Swissmedic, Schweizerisches Heilmittelinstitut  
Bereich Personal und Finanzen Abteilung Finanzen und Controlling
Die Leiterin Die Leiterin
   
Barbara Schütz Cornelia Schönthal