Wichtige Information von Swissmedic

Behördlich angeordnetes Informationsmaterial ist ab sofort einfach und zentral über www.swissmedicinfo-pro.ch abrufbar

03.11.2026

Swissmedic möchte Sie über folgende Punkte informieren:

  • Für einige Arzneimittel kann ergänzend zur Arzneimittelinformation (Fach- und Patienteninformation) Informationsmaterial notwendig sein, um Fachpersonen und/oder Patientinnen und Patienten im Detail über die sichere Anwendung des Arzneimittels zu informieren. Dieses ist behördlich angeordnet und Voraussetzung für das Inverkehrbringen der betroffenen Arzneimittel. Es kommen unterschiedliche Materialien zur Anwendung wie zum Beispiel Leitfäden und Checklisten für Fachpersonen oder Informationsbroschüren und Patientenkarten für Patientinnen und Patienten.
  • Seit dem 01. November 2026 ist behördlich angeordnetes Informationsmaterial über eine zentrale Plattform für Fachpersonen (www.swissmedicinfo-pro.ch) und für Patientinnen und Patienten (www.swissmedicinfo.ch) in elektronischer Form verfügbar. Die Materialien können dort nach Arzneimittel oder Wirkstoff recherchiert und direkt heruntergeladen werden. Ferner sind Kontaktadressen der Zulassungsinhaberinnen hinterlegt, über welche die Materialien in physischer Form bestellt werden können.
  • Bei Therapien mit besonderen Sicherheitsanforderungen können Informationsmaterialien einen wichtigen Beitrag in der klinischen Routine leisten. Die zentrale elektronische Verfügbarkeit soll jederzeit einen raschen und unkomplizierten Zugriff auf diese relevanten Informationen gewährleisten. Dadurch soll die Umsetzung risikominimierender Massnahmen im Praxisalltag unterstützt und die Arzneimittelsicherheit gestärkt werden.
HPC-wichtige Information

Direkter Zugriff auf Informationsmaterialien via www.swissmedicinfo-pro.ch
(fiktives Beispiel, erstellt mit Hilfe von künstlicher Intelligenz)