Pharmacopoea Helvetica 12 in Kraft

Seit Oktober 2022 ist die 12. Ausgabe der Schweizerischen Pharmakopöe publiziert. Der Institutsrat hat diese nun auf den 1. April 2023 in Kraft gesetzt.

Neu erfolgt die Publikation etwa 6 Monate vor der Inkraftsetzung. Mit dieser Änderung hat die Anwenderschaft die Möglichkeit, die geänderten Vorgaben zu implementieren, bevor diese in Kraft gesetzt werden.

Bereits im Oktober 2022 informierte Swissmedic umfassend über die Neuerungen in der Pharmacopoea Helvetica 12 (Ph. Helv. 12)

Die Ph. Helv. 12 ist als online-Version kostenlos zugänglich und auch in Buchform (kostenpflichtig) erhältlich.

Neuerungen in der Ph. Helv. 12

Das Kapitel «17.1 Allgemeine Anforderungen an die Herstellung von Formula-Arzneimitteln» und das dazugehörende Erläuterungskapitel 17.2 wurden umfassend überarbeitet.

Die im Jahr 2019 revidierte Arzneimittelverordnung (VAM; SR 812.212.21) bestimmt in Art. 39 Abs. 2, dass die Ph. Helv. neu alle inhaltlichen und formalen Beschriftungsvorgaben für Formula-Arzneimittel regeln soll.
Bisher regelte die Ph. Helv. im Kapitel «17.1 Allgemeine Anforderungen an die Herstellung von Arzneimitteln» nur, welche Aspekte bei der Beschriftung von Formula-Arzneimitteln zu berücksichtigen sind. Es fehlten jedoch konkrete Vorgaben zu Inhalt und Form.
Zudem umfasste das Kapitel auch Vorgaben für zulassungspflichtige Arzneimittel.

In der revidierten Arzneimittelverordnung und in ausführlichen Wegleitungen dazu sind die Anforderungen an zulassungspflichtige Arzneimittel nun umfassend geregelt. Somit besteht kein Bedarf mehr, zulassungspflichtige Arzneimittel in der Ph. Helv. mit einzubeziehen. Darum fokussiert das revidierte Kapitel 17.1 auf die Herstellung von Formula-Arzneimitteln.

Die revidierten Kapitel 17.1 und 17.2 orientieren sich im Dienste der Patientensicherheit an den aktuellen Beschriftungsvorgaben für zugelassene Arzneimittel, die in der Arzneimittel-Zulassungsverordnung (AMZV; SR 812.212.22) und der Komplementär- und Phytoarzneimittelverordnung (KPAV; SR 812.212.24) enthalten sind.

Bei der Revision wurden jedoch nur Anforderungen übernommen, die für Formula-Arzneimittel zutreffend und anwendbar sind.
Bei der redaktionellen Überarbeitung der beiden Kapitel wurde ein besonderes Augenmerk auf eine grösstmögliche Klarheit und Verständlichkeit der Texte gelegt.

Bereits im April 2022 informierte Swissmedic über die Erarbeitung der neuen Kapitel 17.1 und 17.2 und stellte diese dem Fachpublikum vor

Die Pharmakopöe

Die gültige Pharmakopöe in der Schweiz umfasst die 11. Ausgabe der Europäischen Pharmakopöe (Ph. Eur. 11) mit dem Nachtrag 11.1 sowie die 12. Ausgabe der Schweizerischen Pharmakopöe (Ph. Helv. 12).

Die Ph. Eur. 11 wird im Original vom Europarat herausgegeben. Sie kann in Deutsch und Französisch beim Bundesamt für Bauten und Logistik, Vertrieb Publikationen, 3003 Bern (www.bundespublikationen.admin.ch) bezogen werden.
Die Ph. Helv. 12 wird von Swissmedic, dem Schweizerischen Heilmittelinstitut, herausgegeben und kann unter www.phhelv.ch abgerufen oder beim Bundesamt für Bauten und Logistik, Vertrieb Publikationen, 3003 Bern bezogen werden.

Pharmacopoea-12