Anfragen – Anzeige erstatten

Allgemeine Fragen im Bereich Strafrecht

E-Mail-Adresse für allgemeine Anfragen: strafrecht@swissmedic.ch

Strafanzeige erstatten

Jede Person ist berechtigt, Straftaten bei einer Strafverfolgungsbehörde anzuzeigen.

Straftaten wegen Widerhandlungen gegen das Heilmittelgesetz können bei Swissmedic (Abteilung Strafrecht) oder einer Polizeidienststelle gemeldet werden (Art. 19 Abs. 1 VStrR; SR 313.0).

Eine Strafanzeige kann per Post (siehe Anschrift rechts) oder per Mail (strafrecht@swissmedic.ch) an Swissmedic gerichtet werden und sollte folgendes enthalten:

  • Chronologische Darstellung des massgeblichen Sachverhaltes.
    Es ist nicht Sache der Strafverfolgungsbehörden, in ihr unterbreiteten Akten nach strafbarem Verhalten zu forschen.
  • Konkrete Darlegung, wer sich wann, wo und wie strafbar verhalten haben soll.
  • Vollständige Bezeichnung und – soweit vorhanden – Beilegung der vorhandenen Beweismittel (im Original oder in Fotokopie).
  • Beilage allfällig bereits im gleichen Zusammenhang ergangener Korrespondenz.
  • Nennung von Zeugen, soweit vorhanden und bekannt (Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer).

 

Kontakt

Swissmedic
Abteilung Strafrecht
Hallerstrasse 7
3012 Bern
Schweiz

Telefon: +41 58 468 70 41
Telefax: +41 58 462 04 67

E-Mail: strafrecht@swissmedic.ch

Letzte Änderung 01.05.2024

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