Die Ergebnisse der diesjährigen gemeinsamen Schwerpunktaktion der kantonalen Heilmittelbehörden und Swissmedic machen deutlich, wie wichtig qualifizierte medizinische Fachpersonen und konforme Produkte für die Sicherheit der Konsument/innen sind.
Die GPI Version 2.0 wurde auf die Version 2.1 aktualisiert. Mit dieser Überarbeitung werden die Anforderungen gemäss Art. 71 Abs. 2 MepV bzw. Art. 64 Abs. 2 IvDV eindeutig abgebildet. Details sind der Änderungshistorie des Dokuments zu entnehmen.
Die Registrierung von Produkten, Systemen und Behandlungseinheiten wird in swissdamed zum 1. Juli 2026 Pflicht, wobei eine Übergangfrist bis zum 31. Dezember 2026 gilt