Beispiel Antibiotikum: Mögliche Engpässe
«Wenn die Konsolidierung so weit geht, dass am Ende des Lebenszyklus nur noch ein Hersteller übrig bleibt, kann es zu Lieferengpässen kommen. Besteht beispielsweise ein Qualitätsmangel, kann nicht die notwendige Menge des Präparats hergestellt werden. Aber auch unvorhergesehene Er- eignisse wie eine Pandemie mit einem Lockdown oder auch ein Erdbeben oder Brände, die das Herstellwerk zerstören, können Ursachen für Lieferengpässe sein.»
Beispiel Antibiotikum: Out-of-Stock-Gesuche
«Falls das Antibiotikum für die Schweiz nicht mehr lieferbar ist, kann die Zulassungsinhaberin bei Swissmedic ein sogenanntes Out-of-Stock-Gesuch stellen mit dem Ziel, ein identisches Präparat aus einem anderen europäischen Land zu importieren und temporär zu vertreiben. Solche Gesuche werden zügig bearbeitet, und die vergleichbaren Produkte können in der Schweiz umverpackt oder mit einer Etikette und einem Schweizer Beipackzettel ergänzt und dann verkauft werden. Diese Umverpackung oder Neubeschriftung ist notwendig für die Sicherheit der Patientinnen und Patienten. Wird zum Beispiel ein Arzneimittel aus Belgien importiert, ist dieses auf Französisch und Flämisch beschriftet. Auch die Packungsbeilage ist in diesen Sprachen verfasst. Die Gesuchstellerin muss gewährleisten, dass alle Informationen zum Arzneimittel für Fachpersonen und Patientinnen und Patienten in der Schweiz verständlich sind.»
Beispiel Antibiotikum: Ausland-Import
«Wenn das zugelassene Produkt in der Schweiz nicht mehr in Verkehr gebracht wird, löscht Swissmedic die Zulassung. Bei Arzneimitteln für Kleinkinder können wir den zuständigen Hersteller auffordern, das Dossier kostenlos einem Schweizer Anbieter zur Verfügung zu stellen. Zudem soll der Hersteller die Ärzte und Spitäler über therapeutische Alternativen informieren. Spitäler und Ärzte mit der entsprechenden Bewilligung haben auch die Möglichkeit, ähnliche Präparate aus dem Ausland zu importieren.»