Umteilung von Arzneimitteln in andere Abgabekategorien

Stand der Arbeiten

13.11.2017 - Der Gesetzgeber hat im Rahmen der Heilmittelgesetzrevision entscheiden, die Kompetenzen der abgabeberechtigen Personen (insbesondere der Apothekerinnen und der Drogisten) besser auszuschöpfen. In diesem Kontext wird die Abgabekategorie C aufgehoben. Zudem soll die Erweiterung der freiverkäuflichen Arzneimittel durch Umteilung von Abgabekategorie D in E geprüft werden, vorausgesetzt eine sichere Anwendung ist ohne Fachberatung möglich. Diese Neuzuteilungen erfolgen im Rahmen eines Projektes unter Beizug von Vertretern der Abgabestellen. Die Überprüfung soll bis Ende 2018 abgeschlossen sein.

Am 24.10.2017 hat Swissmedic die ersten Arbeitspakete mit den externen Fachpersonen der Verbände diskutiert. Basis für die Beurteilung sind fachliche Kriterien die sicherstellen, dass mit der Umteilung die Arzneimittelsicherheit weiterhin gewährleistet bleibt. Diese Kriterien kommen auch zur Anwendung, wenn parallel zum laufenden Projekt seitens einer Zulassungsinhaberin ein Gesuch um Umteilung eines Arzneimittels für die Abgabe in allen Geschäften (D => E) eingereicht wird.

Die Fachexpertinnen und Verbandsvertreter brachten ihr Erfahrungswissen von der jeweiligen Abgabestelle (Arztpraxis, Apotheke, Drogerie) sowie ihre Kenntnisse der entsprechenden Berufsausbildung bei der Evaluation rege ein. Es fand eine offene und wissenschaftlich fundierte Diskussion statt. Das nächste Meeting ist im Februar 2018 terminiert.

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