Swissmedic informiert, dass die Fachinformationen und Packmittel aller propofolhaltigen Arzneimittel in der Schweiz, falls noch nicht vorhanden, mit der Information zur Einzelanwendung und den Hinweisen zur Verwendung nach Anbruch des Behälters versehen werden müssen.
Zusammenfassung
- Propofolhaltige Arzneimittel sind ausschließlich für den einmaligen Gebrauch bei einem einzelnen Patienten zugelassen.
- Geöffnete Behälter sind nach Gebrauch zu verwerfen. Allenfalls verbleibende Reste sind zu entsorgen und dürfen unter keinen Umständen weiterverwendet werden.
- Propofol muss unter aseptischen Bedingungen aus einem Behälter entnommen werden.
- Die Nichtbeachtung der Anwendungsempfehlungen kann lebensbedrohliche Folgen haben, einschliesslich Sepsis und Tod.
Detaillierte Informationen dazu können dem PDF-Dokument entnommen werden.