Anpassung der Vorlage Packungsbeilage Tierarzneimittel HMV4

29.06.2020

Die Packungsbeilage soll in laienverständlicher Sprache geschrieben werden. Damit kann sie inhaltlich von der Fachinformation abweichen. Für die Fälle, in denen eine Fachinformation und eine Packungsbeilage erstellt werden, das betrifft insbesondere Tierarzneimittel für Heimtiere der Abgabekategorie B, soll in der Packungsbeilage folgende Information vorangestellt werden:

«Information für Tierhaltende
Fachinformation für Medizinalpersonen siehe www.tierarzneimittel.ch»