Swissmedic eGov-Services: Delegierte Benutzerverwaltung und neue Selbstregistrierung via CH-LOGIN ab 9. September 2019
27.08.2019
Der Zugang zu den einzelnen Swissmedic eGov-Services (E-Government-Fachanwendungen) erfolgte bis anhin über ein eigenes Login-Verfahren innerhalb des Berechtigungsportals der Bundesverwaltung (eGovernment Identity and Access Management eIAM, «eIAM-Portal»).
Ab Montag, 9. September 2019, werden die Identitäts- und Berechtigungsprüfungsvorgänge der Swissmedic eGov-Services wie angekündigt vollständig in das eIAM-Portal integriert. Damit erfolgt der Zugriff zu den Fachanwendungen über das CH-LOGIN-Verfahren. Benutzerinnen und Benutzer können sich selber registrieren und elektronische Dienstleistungen in Zukunft über ein einziges Login (E-Mail Adresse) erreichen. Zudem wird die delegierte Benutzerverwaltung für Unternehmen harmonisiert und vereinfacht.
Wann werden die Benutzerdaten migriert?
Die Umstellung der Informatiksysteme findet zwischen Freitag, 6. September 2019 (16.00 Uhr) und Montag, 9. September 2019 (08.00 Uhr) statt. Bestehende Benutzerkonti (inkl. Berechtigungen) werden automatisch in die neue eIAM-Umgebung übernommen.
Während der Migration ist der Zugriff auf die Swissmedic eGov-Services nicht möglich!
Welche Systemunterbrüche sind mit diesem Wechsel verbunden?
Während der nötigen Vorbereitungsarbeiten stehen die folgenden Dienste zwischen Montag, 26. August und Sonntag, 8. September 2019, nicht zur Verfügung:
- Benutzeradministration für Unternehmen (Swissmedic Portal)
- Selbstregistrierung für eMessage und ElViS.
Wartungsfenster
Betroffene Anwendungen |
Systemunterbruch von |
bis |
Swissmedic Portal, Benutzeradministration |
26.08.2019 |
09.09.2019 08.00 |
Selbstregistrierung, eMessage* |
26.08.2019 |
09.09.2019 08.00 |
Selbstregistrierung, ElViS* |
26.08.2019 |
09.09.2019 08.00 |
Alle Swissmedic eGov-Services Fachanwendungen |
06.09.2019 16.00 |
09.09.2019 08.00 |
*wird abgelöst durch das CH-LOGIN Anmelde- und Registrierungsverfahren über das eIAM-Portal.
Wie erfahren Nutzerinnen und Nutzer von der Migration Ihrer Daten?
Nach Abschluss der Migration bestehender Benutzerkonti (inklusive der Übertragung der Anwendungsberechtigungen in die neue eIAM-Struktur) am Wochenende des 7./8. September 2019 erhalten betroffene Nutzerinnen und Nutzer eine automatisch generierte E-Mail («Onboarding-Mail») mit der Aufforderung
- ein CH-LOGIN zu erstellen (sofern dieses noch nicht besteht) und
- das CH-LOGIN Benutzerkonto mit den im eIAM-Portal freigegebenen Fachanwendungen zu verknüpfen (so genanntes «Onboarding»).
Onboarding für das neue Zugangsverfahren: Wie funktioniert das?
Im Onboarding-Mail finden Sie alle nötigen Angaben und ab 9. September 2019 steht unter portal.swissmedic.ch eine detaillierte Anleitung (Checkliste CH-LOGIN/Onboarding) zur Verfügung.
Im E-Mail sind ein personalisierter Onboarding-Link sowie ein persönlicher Onboarding-Code aufgeführt. Dieser Code muss im entsprechenden Formularfeld der angegebenen Webseite (Onboarding-Link) eingetragen und abgespeichert werden. Der Onboarding-Link ist 30 Kalendertage gültig.
Nach erfolgreichem Abschluss des Onboarding-Vorgangs erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail und können anschliessend die aufgeführten eGov-Services nutzen.
Wo erhalte ich Unterstützung?
Wenn Sie das Onboarding-Mail nicht erhalten haben, der Onboarding-Link verfallen ist oder wenn sie andere technische Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den eGov-Services Kundendienst:
Informatik Service Center Swissmedic (ISCS)
Hallerstrasse 7
3012 Bern
Telefon +41 58 462 06 00 (Mo-Fr 07:30 bis 17:30 Uhr)
www.swissmedic.ch/gate-support-de (Supportformular)
Zusätzliche Hinweise
- Bestehende Nutzeradministratoren
Wenn Sie für ihre Firma als Nutzeradministrator für die Swissmedic eGov-Services tätig sind, beachten Sie bitte die Unterstützungshilfe für die Anwendung der migrierten Funktionalität der delegierten Administration (diese Anleitung steht ab 9. September 2019 unter portal.swissmedic.ch zur Verfügung).
- MESA: Was ändert sich für Nutzerinnen und Nutzer der Meldesammlung für kontrollierte Substanzen?
Neu kann die verantwortliche Person die Benutzerkonti innerhalb einer Firma (GLN) über eine dedizierte Benutzerverwaltung im eIAM-Portal selber verwalten. Verantwortliche Personen einer Firma mit Betriebsbewilligung zum Umgang mit kontrollierten Substanzen der Verzeichnisse a, b, d und e, welche der Meldepflicht gemäss Art. 60 BetmKV unterstehen, müssen ein CH-LOGIN erstellen und die notwendigen Vertragsunterlagen für die Benutzerverwaltung unterzeichnen, damit die benötigten Berechtigungen zugeteilt werden können. Die verantwortliche Person gemäss Art. 13 BetmKV übernimmt neu die Funktion eines Delegierten Administrators und kann Benutzerrechte selber vergeben.