Hilfe für die Ukraine: Medikamentenexporte in das Krisengebiet – Update

Swissmedic empfiehlt Zusammenarbeit mit etablierten Hilfsorganisationen

01.04.2022

Die medizinische Versorgung in der Ukraine ist gefährdet. Juristische oder natürliche Personen benötigen nach geltendem Heilmittelrecht für die Sammlung und Ausfuhr von Medikamenten entsprechende Bewilligungen. Arzneimittellieferungen können am schnellsten über Firmen und Organisationen, die bereits über die notwendigen Bewilligungen verfügen, erfolgen. Privatpersonen sollten selber keine Medikamente sammeln, sondern die ukrainische Bevölkerung über Spenden an Hilfsorganisationen unterstützen.

Seit die medizinische Versorgung in der Ukraine durch den russischen Angriffskrieg gefährdet ist, erreichen Swissmedic regelmässig Fragen, wie Medikamente in das Krisengebiet exportiert werden können. Das Anliegen, Arzneimittel aus humanitären und solidarischen Gründen in Gebiete zu senden, wo sie dringend gebraucht werden, ist verständlich.

Arzneimittel müssen auch in der Krisenlage sicher, wirksam und qualitativ einwandfrei sein. Deshalb müssen sie zwingend aus kontrollierten Quellen stammen, korrekt gelagert und transportiert werden (Kühlkette, Sterilität etc.) und der Empfänger muss richtig damit umgehen können. Sammlung und Ausfuhr von Arzneimitteln bedingen deshalb entsprechende Bewilligungen, um die Sicherheit dieser Präparate zu gewährleisten. Dies gilt für Human- ebenso wie für Tierarzneimittel.

Empfehlung für private Initiativen, Organisationen oder Firmen ohne Ausfuhrbewilligung

Gemäss Arzneimittel-Bewilligungsverordnung (AMBV) ist für die Ausfuhr von Arzneimitteln zum Schutz der Gesundheit von Patientinnen und Patienten eine Bewilligung erforderlich, denn unsachgemäss behandelte Medikamente können ein Gesundheitsrisiko sein. Gesuchsteller müssen nachweisen, dass Infrastruktur, Fachpersonal und Qualitätssicherung internationale Anforderungen der Good Manufacturing Practice (GMP) und Good Distribution Practice (GDP) erfüllen.

Wie schnell Swissmedic Betriebsbewilligungen erteilen kann, hängt massgeblich von den Unterlagen der Gesuchsteller ab. Es empfiehlt sich, für Arzneimittellieferungen in die Ukraine oder in Nachbarländer mit Firmen Kontakt aufzunehmen, die bereits über entsprechende Bewilligungen verfügen. Inhaberinnen und Inhaber einer Ausfuhrbewilligung haben die nötige Erfahrung und können Arzneimittel vorschriftsgemäss überprüfen, lagern, transportieren und zustellen.

Empfehlung für Private: Unterstützung von Hilfsorganisationen sind sinnvoller als Naturalspenden

Der beste und schnellste Weg, um der ukrainischen Bevölkerung dringend benötigte Arzneimittel zukommen zu lassen, ist eine Geldspende an etablierte Hilfswerke. Sie kennen die medizinischen Bedürfnisse vor Ort, können die geeigneten Medikamente bedarfsgerecht beschaffen und haben die entsprechenden Bewilligungen für die Ausfuhr. Frühere Erfahrungen aus Krisengebieten (Konflikte, Unwetter, Erdbeben etc.) zeigen die Vorteile einer professionellen und gut strukturierten Unterstützung vor Ort.

[ Dieses Update ersetzt die Swissmedic Mitteilung vom 17.03.2022 ]