Mit ihrem Beschluss vom 5. Juni 2018 hat die französische Arzneimittelbehörde (ANSM) neue Sonderbedingungen für die Herstellung, das Inverkehrbringen, den Export sowie die Verwendung des Medizinprodukts SECURIDRAP SELFINA festgelegt und ihre Entscheidung vom 25. Juli 2017 teilweise aufgehoben.
Die modifizierte Sicherheitsbettwäsche SECURIDRAP SELFINA darf daher wiederverwendet werden.