Gültigkeit von EG-Zertifikaten wenn die zuständige Konformitätsbewertungsstelle ihre Tätigkeit einstellt (Art. 12a MepV, Konformitätsbewertungsverfahren gemäss Anhang 3 der MepV)
Inverkehrbringung wichtiger nicht-konformer Medizinprodukte zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie
Lieferunterbrüche bei Medizinprodukten – Empfehlungen für Spitäler
Dieses Merkblatt ersetzt die Publikation “Praxis von Swissmedic im Umgang mit EG-Zertifikaten für Medizinprodukte” vom 22. Dezember 2016
Informationen zu Anforderungskriterien an Abgabestellen, zu Medizinprodukten für das Publikum und zur Abgabe von Medizinprodukten in Selbstbedienung finden sie hier:
Im Rahmen der vorbeugenden Marktüberwachung erinnerte Swissmedic mehr als 100 Schweizer Webshops an ihre Verantwortung bezüglich Sicherstellung der fachlichen Beratung, Produktbeobachtung, betriebliche Voraussetzungen und Dokumente, die die Abgabestelle auf Verlangen den Behörden vorweisen muss. Das Anschreiben an die Webshops finden sie hier: