HPC – Anwendung der Vincristin-haltigen Arzneimittel

Intrathekale Verabreichung von Vincristin führt zu lebensbedrohenden Lähmungen - Anpassung der FI und Hinweis auf den Packmitteln

03.07.2019

HPC – Anwendung der Vincristin-haltigen Arzneimittel*

Vincristin ist als Zytostatikum zugelassen und darf nur von Ärzten angewendet werden, die in der Tumortherapie Erfahrung haben.

Vincristin wird als intravenöse Injektion verabreicht.

Vincristin darf nicht intrathekal verabreicht werden, da dies zu potentiell lebensbedrohlichen schwerwiegenden unerwünschten Wirkungen führen kann.

Um möglichen Verwechslungen vorzubeugen und um die Arzneimittelsicherheit zu erhöhen, sind folgende Hinweise in der Fachinformation (www.swissmedicinfo.ch) und auch auf den Packmitteln besonders zu beachten:

Fachinformation

Rubrik „Warnhinweise und Vorsichtsmassnahmen“

Vincristin darf nicht intrathekal verabreicht werden, da dies zu lebensbedrohenden Lähmungen führt. Nach versehentlicher intrathekaler Gabe ist umgehend ein neurochirurgischer Eingriff erforderlich, um eine aufsteigende Lähmung mit Todesfolge zu verhindern.

Rubrik „Sonstige Hinweise/Hinweise für die Handhabung“

Verabreichung der Injektionslösung
Vincristin muss streng intravenös verabreicht werden; Paravasate können zu Nekrosen führen.

Zur mehr Sicherheit sind auf den Packmitteln folgende Hinweise enthalten:

„Nur zur intravenösen Injektion
Bei intrathekaler Gabe tödlich“.

Zusammengefasst ist es wichtig, die Vorgaben zur sicheren Anwendung von vincristinhaltigen Präparaten zu beachten:

Meldung unerwünschter Arzneimittelwirkung

Für Meldungen über unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) empfiehlt Swissmedic, das dafür entwickelte Meldeportal zu verwenden. Mit dem sogenannten Electronic Vigilance System (ElViS) können UAW gemeldet werden. Alle erforderlichen Informationen sind zu finden unter www.swissmedic.ch.


*In der Schweiz zugelassene Präparate mit dem Wirkstoff Vincristin sind:
Oncovin® Liquid, Vincristin Pfizer®, Vincristin-Teva®.