Anpassung der Wegleitung «Arzneimittelsignale Humanarzneimittel»

02.03.2021

Signale bei Humanarzneimitteln: Anpassung der Wegleitung mit Gültigkeit per 01.03.2021

Die Wegleitung wurde aktualisiert und das bestehende Vorgehen weiter spezifiziert.
Folgende Kapitel wurden hinzugefügt revidiert:

  • 7.2: Meldung von sicherheits- und wirksamkeitsrelevanten Ergebnissen aus PSUR/PBRER/PSUSA Verfahren ausländischer Behörden
  • 7.3: Signalmeldepflicht bei Arzneimittel mit dem Zulassungsstatus «Bekannter Wirkstoff (BWS)»

Des Weiteren wurden Anpassungen der Meldefristen im Kapitel 7 umgesetzt und die Publikationsfrist der Arzneimittelfinformationen im Kapitel 11 ergänzt.