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Information für kranke Reisende

Reisen mit betäubungsmittelhaltigen Medikamenten
(Stand 31. Mai 2006)

Viele Patienten sind im Rahmen ihrer Behandlung auf Medikamente (Methadon, Morphiumpräparate, Ritalin, Valium, usw.) angewiesen, welche der Betäubungsmittelgesetzgebung unterstellt sind. Auf vielseitigen Wunsch von Reisenden, die sich mit betäubungsmittelhaltigen Medikamenten ins Ausland begeben müssen, veröffentlichte Swissmedic an dieser Stelle bisher für die meist bereisten Länder Informationen, unter welchen Bedingungen international kontrollierte betäubungsmittelhaltige Medikamente zur eigenen persönlichen Behandlung mitgeführt werden können.

Die internationale Betäubungsmittel-Kontrollbehörde der UNO hat angekündigt, dass sie die entsprechenden Informationen zentral sammeln und in nächster Zeit die Bestimmungen der einzelnen Staaten veröffentlichen wird. Sobald diese Informationen zugänglich sind, werden wir an dieser Stelle einen direkten Link auf die entsprechende Internetseite angeben.

In der Zwischenzeit verzichten wir auf die Veröffentlichung von Angaben über die Bestimmungen der einzelnen Länder, da die uns heute zur Verfügung stehenden Informationen lückenhaft und nicht mehr aktuell sind.

Soweit wir über zuverlässige Unterlagen über die gesetzlichen Bestimmungen der einzelnen Länder verfügen, informieren wir Sie gerne auf Anfrage.  Ansonsten raten wir, sich direkt bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Ziellandes über die für dieses Land zu berücksichtigenden Bestimmungen zu erkundigen. Die Kontaktadressen der ausländischen Vertretungen in der Schweiz können auf der Website des EDA abgerufen werden:
http://www.eda.admin.ch/eda/de/home/reps/forrep.html
(Falls sich der Link durch Anklicken nicht direkt öffnet, bitte Adresse der Website kopieren und im Browser einfügen.)

Arztzeugnis / ärztliche Bescheinigung
Bestimmte Länder verlangen, dass Reisende, welche international kontrollierte Medikamente mitführen, eine ärztliche Bescheinigung vorweisen können. Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen konsularischen Vertretung, ob dies für Ihr Zielland notwendig ist. Entsprechende Vorlagen für die Bescheinigung können auf unserer Website in vier Sprachen (Deutsch/Englisch/Französisch/Spanisch) abgerufen werden: http://www.swissmedic.ch/produktbereiche/00447/00463/index.html?lang=de  --> Vorlage für ärztliche Bescheinigung.

Bewilligungen der Zielländer
Bestimmte Länder verlangen eine Bewilligung für das Mitführen von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten. Vor einer Reise muss rechtzeitig bei der konsularischen Vertretung oder der zuständigen Behörde des bereisten Landes abgeklärt werden, ob eine Bewilligung verlangt wird. Falls eine solche benötigt wird, muss diese bei der zuständigen nationalen Behörde des bereisten Landes angefordert werden.

Erlaubte Menge
Sofern die Mitnahme von international kontrollierten Medikamenten erlaubt ist, gilt dies für viele Länder für eine Menge, die in etwa der benötigten Quantität für eine Behandlungsdauer von 30 Tagen entspricht. Dies in Anlehnung an die Empfehlungen der UNO.

Feedback
Falls Sie bei Ihrer Einreise Probleme mit der Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Problemen erlebt haben sind wir Ihnen dankbar für Ihre Rückmeldung, damit wir künftige Reisende auf mögliche Probleme aufmerksam machen können.

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