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Rückstandsregelung, Absetzfristen und Lebensmittelsicherheit
Die Höchstkonzentrationen, die für Rückstände von Tierarzneimittelwirkstoffen in Lebensmitteln tierischer Herkunft gelten, sind in der Schweiz in Analogie zu den Anhängen I, II und IV der EU - Verordnung über die Festsetzung von Höchstmengen für Tierarzneimittelrückstände in Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs (EWG 2377/90) wie folgt festgelegt.
Die gültigen numerischen Werte (Maximum Residue Limits (MRL) können aus untenstehendem Link (Liste 1) zur entsprechenden Webseite der Europäischen Heilmittelbehörde (EMEA) entnommen werden.
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