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Zugelassene homöopathische und anthroposophische Arzneimittel ohne Indikation

Im Meldeverfahren nach KPAV zugelassene homöopathische und anthroposophische Arzneimittel ohne Indikation

Die Verordnung des Schweizerischen Heilmittelinstituts über die vereinfachte Zulassung von Komplementär- und Phytoarzneimitteln (KPAV; SR 812.212.24) sieht für einen Grossteil der homöopathischen und anthroposophischen Arzneimittel ohne Indikation/ Anwendungsgebiete (bisherige Notifikationen) eine Zulassung basierend auf einem Meldeverfahren nach Art. 5, 17 und 19 KPAV vor.

Die nachfolgenden Listen enthalten die in diesem Verfahren bis zum Zeitpunkt der Aktualisierung zugelassenen Präparate.
pdf
Einzelmittel (12.08.2010 | 883 kb | pdf)


pdf
Komplexmittel (12.08.2010 | 444 kb | pdf)


xls
Excel-Version (12.08.2010 | 1984 kb | xls)


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