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Einreichung von Unterlagen für die Beurteilung der Lerninhalte von GCP-Schulungen

Die Kursanbieter können bei Swissmedic folgenden Unterlagen für Lerninhalte von GCP-Schulungen zur Beurteilung einreichen:

  • Das Kursprogramm mit den Titeln der Präsentationen
  • Eine kurze Beschreibung der Lerninhalte, die in den jeweiligen Präsentationen geschult werden
  • Eine Angabe wie viel Zeit für die Schulung jedes Topics vorgesehen ist.

Folien von Präsentationen und andere, weiter gehende Unterlagen werden durch Swissmedic nicht beurteilt.

Beurteilt Swissmedic die ihr unterbreiteten Lerninhalte als zweckmässig und vollständig, bestätigt das Institut dies schriftlich. Es ist dem Kursanbieter frei gestellt, ob er diese  in seinem Kurszertifkat erwähnen will.

Die auf der Homepage http://www.swissmedic.ch/ veröffentlichten Anforderungen an Lerninhalte wurden von der AGEK (Arbeitsgemeinschaft der Ethikkommissionen), SAMW (Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften), SMIFK (Schweizerische Medizinische Interfakultätskomission), SIWF (Schweizerischen Instituts für ärztliche Weiter- und Fortbildung), SGCI (Schweizerische Gesellschaft Chemische Industrie), SCTO (Swiss Clinical Trial Organisation) und Swissmedic als adequät beurteilt. Kommentare und etwaige Verbesserungsvorschläge zu diesen Anforderungen, sind an Herrn Prof. Dr. Maurer, AGEK, zu richten (www.swissethics.ch). Prüfer haben bei Einreichung von Gesuche an die zuständige Ethikkommission jedes Mal den Nachweis der GCP Kenntnisse zu belegen (VKlin Art. 10, Bst. o). Dies unabhängig davon, ob das entsprechende Kurszertifikat der Beurteilungshinweis von Swissmedic trägt.

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