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Verkaufsabgabe 2009- Selbstdeklaration

An die
Zulassungsinhaberinnen
von Arzneimitteln
Bern, 4. Dezember 2009

Verkaufsabgabe 2009 - Selbstdeklaration

Sehr geehrte Damen und Herren

Nach Artikel 1 Buchstabe b der Verordnung über die Gebühren des Schweizerischen Heilmittelinstituts vom 22. Juni 2006 (HGebV; SR 812.214.5) wird auf dem Verkauf von Arzneimitteln eine Verkaufsabgabe erhoben. Die Höhe dieser Abgabe richtet sich nach der Anzahl der in der Schweiz verkauften Packungen eines Arzneimittels und deren Fabrikabgabepreis1 (Anhang HGebV, Ziff. VI,). Die Selbstdeklaration der Zulassungsinhaberin ist Grundlage für die Berechnung der Verkaufsabgabe (Art. 8 HGebV).

Standardvorgehen / Normalfall
Wir bitten Sie, die Gesamtanzahl der verkauften Packungen von Arzneimitteln, für die Sie Zulassungsinhaberin sind, aufgeteilt nach Preisstufen entweder auf den beiliegenden Selbstdeklarationsformularen auszufüllen oder direkt im Internet unter:

www.swissmedic.ch/Aktuell/Mitteilungen

Zusätzlich zur ausgefüllten Selbstdeklaration müssen Sie gemäss Artikel 8 Absatz 2 HGebV Belege einreichen, welche die Richtigkeit der gemachten Angaben dokumentieren. Es ist wie folgt vorzugehen:

  • Zulassungsinhaberinnen, welche aufgrund der Selbstdeklaration des Jahres 2008 über CHF 90'000.-- an Verkaufsabgabe zu entrichten hatten, lassen auch für 2009 die gemachten Angaben durch ihre Revisionsstelle bestätigen. Damit Ihnen zusätzliche Kosten erspart bleiben, kann die Kontrolle der Selbstdeklaration durch Ihre Revisionsstelle im Rahmen der Revision des Jahrabschlusses durchgeführt werden. Bitte informieren Sie uns, falls Sie dadurch den Eingabetermin nicht einhalten können. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen späteren Termin (Tel. 031 322 04 86 oder 031 322 02 14). Die ausgefüllten Selbstdeklarationsformulare sind uns aber in jedem Fall bis am 29. Januar 2010 zuzustellen.
  • Die übrigen Zulassungsinhaberinnen reichen die ausgefüllte Selbstdeklaration sowie zusätzliche Belege ein, anhand welcher die Richtigkeit der gemachten Angaben nachvollzogen werden können (z.B. für jedes Arzneimittel eine Auflistung der abgesetzten Anzahl jeder Packungsgrösse aus Ihrem System).
Orphan Drug bzw. MUMS
Im Rahmen der Selbstdeklaration sind auch Arzneimittel anzugeben, die als Orphan Drug bzw. MUMS zugelassen wurden. Zulassungsinhaberinnen, welche Präparate mit diesem Status haben, deklarieren die diesbezüglichen Angaben auf den Selbstdeklarationsformularen Orphan Drug bzw. MUMS.
Die entsprechenden Angaben dienen der Überprüfung, ob der Orphan Drug resp. MUMS Status noch besteht bzw. ob der damit verbundene, mit der Zulassung verfügte Erlass der Verkaufsabgabe weiterhin gewährt werden kann.
Arzneimittel ohne Umsatz
Das Selbstdeklarationsformular ist auch dann auszufüllen, wenn ein Arzneimittel im Jahr 2009 nicht verkauft wurde. Die entsprechenden Zulassungsinhaberinnen füllen in diesem Fall die Selbstdeklaration mit Angabe Null aus.
Rechtsgültige Unterschrift und Eingabefrist
Die Selbstdeklaration ist von einer ermächtigten bzw. im Handelsregister eingetragenen Person zu unterzeichnen. Die rechtsgültig unterzeichneten Formulare inkl. Belege sind bis spätestens am 29. Januar 2010 an Swissmedic, Finanzen und Rechungswesen, Hallerstrasse 7, 3000 Bern 9, zu senden.

Sie erleichtern uns die interne Verarbeitung, wenn Sie zusätzlich die ausgefüllten Formulare im Excel-Format per eMail an die folgende Adresse senden: Cornelia.Schoenthal@swissmedic.ch

Nach Erhalt und Prüfung Ihrer Selbstdeklaration stellen wir Ihnen Rechnung.

Bei Fragen oder Unsicherheiten bitten wir Sie, frühzeitig mit uns Kontakt aufzunehmen.

Besten Dank für Ihre wertvolle Mitarbeit.
Freundliche Grüsse

Swissmedic, Schweizerisches Heilmittelinstitut

Bereich Personal und Finanzen                                     
Die Leiterin

Barbara Schütz

Abteilung Finanzen und Rechnungswesen
Die Leiterin

Cornelia Schönthal


  

 


 1Definition Fabrikabgabepreis: Der Fabrikabgabepreis beinhaltet alle Leistungen der Herstellungs- und der Vertriebsfirma bis zur Ausgabe ab Lager in der Schweiz (oder Preis, der den Wiederverkäufern berechnet wird, ohne Gross- und Detailhandel).

 

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P: +41 31 322 02 11 • F: +41 31 322 02 12 • Disclaimer

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